Das 1x1 der Importabwicklung

Für eine einwandfreie Importabwicklung ist es wichtig, dass ihr die gültigen zollrechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr beachtet. So könnt ihr schnell und kostengünstig handeln. Die entsprechenden Informationen könnt ihr auch direkt beim Zoll erfragen. Informiert euch unbedingt regelmäßig über eventuelle Neuerungen, da sich die Zollvorschriften häufig ändern.

Hier ein paar Tipps, wie ihr Zollfehler beim Import vermeiden und die Importabwicklung optimal vorbereiten könnt.

Was müsst ihr vorher organisieren?

1. Beantragung einer EORI Nummer

Anhand der Economic Operators Registration and Identifikation Number (EORI-Nummer) wird ein Unternehmen zu Zollzwecken registriert und identifiziert. Sie wird von der Generalzolldirektion Dresden vergeben und ist europaweit gültig. Weitere Informationen findet ihr auf www.zoll.de unter dem Suchbegriff „EORI Nr. beantragen“.

Die EORI-Nummer benötigt ihr nicht nur als Pflichtangabe für sämtliche Formulare mit Bezug zur Exportkontrolle. Für euch als Empfänger besteht auch bei der Zollanmeldung für Importabwicklungen die Pflicht einer gültigen EORI-Nummer. Sie ist also eine Pflichtangabe bei sämtlichen Zollabwicklungen/-anträgen.

 

2. Aufschubkonto für Zollabgaben beantragen

Beim Import aus Ländern außerhalb der EU fallen Zollabgaben an (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchersteuern). Sie müssen im Rahmen der Importanmeldung beim Zoll vorgelegt werden. Mit einem Aufschubkonto könnt ihr die anfallenden Zahlungen auf dem eigenen Kundenkonto aufschieben. Dann sind die Abgaben erst Mitte des Folgemonats fällig.

Das Konto für „Einfuhrumsatzsteuer ohne Sicherung“ könnt ihr ohne Bürgschaft beantragen.

 

3. Zolltarifnummern

Zolltarifnummern dienen der eindeutigen Identifikation von Waren. Damit überprüft der Zoll im Zolltarif, ob es Besonderheiten gibt, die bei der Importabwicklung wichtig sind. Dazu gehören Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, die Höhe der Zollsätze und welche Dokumente jeweils erforderlich sind.

Für alle grenzüberschreitenden Warenbewegung mit einem sogenannten Drittland (Nicht EU-Land) ist die Zolltarifnummer erforderlich. Hier wird zwischen einer 11-stelligen Importnummer oder 8-stelligen Exportnummer unterschieden. Grundlage hierfür ist der HS Code der durch die WCO (Weltzollorganisation) in mehr als 200 Ländern gültig ist.

 

Ohne Zolltarifnummer ist eine Ausfuhr oder ein Import nicht möglich!

 

Normalerweise stellt der Lieferant euch die Zolltarifnummer zur Überprüfung der Daten bei der Importabfertigung zur Verfügung. Übermittelt der Lieferant euch die Zolltarifnummern nicht automatisch, müsst ihr nachfragen.

TIPP: Um später Verzögerungen bei der Versandabwicklung zu vermeiden, könnt ihr die Unterlagen direkt zur Überprüfung an uns weiterleiten. So könnt ihr eventuelle Fragen rechtzeitig klären werden und wir könne zum Beispiel Sendungen in die Schweiz problemlos abwickeln.

Jetzt kann’s los gehen

1. Handelsrechnung

Vor der Verladung stellt der Verkäufer euch eine Kopie der Handelsrechnung zur Verfügung. Hiermit könnt ihr überprüfen, ob alle notwendigen Daten vorhanden sind und ob die Rechnung richtige adressiert ist.

ACHTUNG: Eine falsche Adresse kann zum Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung führen!

Indem ihr die Rechnungs- und Lieferanschrift genau vorgebt, könnt ihr auch  hier Verzögerungen vermeiden. Eine Handelsrechnung des Herstellers muss immer wie folgt aussehen:

Alle oben genannten Punkte sind Pflichtangaben. Außerdem müssen folgende Pflichtangaben enthalten sein:

  • Handelsübliche Warenbeschreibung inklusive Zolltarifnummer
  • Jeweilige Liefermenge
  • Nach Steuersätzen und-befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie ein Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Sinnvoll ist es auch die jeweilige Brutto-/Nettogewichte je Artikel einzutragen. Diese werden bei der Zollabfertigung benötigt.

Wenn der Rechnungsbetrag per Vorkasse gezahlt wurde, ihr Mustersendungen oder Ersatzteile erwartet, dann muss der Versender die Handelsrechnung als Pro-forma-Rechnung kennzeichnen.

 

2. Avisierung der Ware beim Importeur

Sobald die Ware unterwegs ist, sollte der Versender oder dessen Beauftragter den Eingang der Container oder Pakete beim Importeur avisieren. So werden dem Verzollungsagenten die erforderlichen Angaben (Zollvollmacht, EORI-Nummer, Aufschubkonto Nummer) zur Verfügung gestellt.

TIPP: Um hier später Probleme zu vermeiden, könnt ihr nachfragen, ob alle notwendigen Daten zur Importabwicklung wirklich übermittelt wurden. Dazu gehören der Namen des Schiffes, Ladehafen, Ankunftsdaten sowie der Eintrefftermin der Ware.

Es folgen noch die Angaben über die Umsatzsteueridentifikationsnummer und Zolltarifnummer, sobald die Ware im jeweiligen Importland eingetroffen ist. Außerdem muss der Importeur der Sendung die gültige Handelsrechnung und Packliste vorlegen können. Damit wird sichergestellt, dass die Ware beim richtigen Empfänger ankommt.

Fast geschafft

Liegen alle notwendigen Papiere vor, kann die Ware aus dem Zoll geholt und über eine Spedition an zugestellt werden. Auch wir benötigen ein genaues Eintreffdatum sowie eine Packliste, um den Wareneingang reibungslos abwickeln zu können.

 

Dieser Beitrag soll nur einen kurzen Überblick der wichtigsten Punkte verschaffen. Bitte denkt daran, dass bei unterschiedlichen Produkte unterschiedliche Anforderungen bestehen. Im Zweifel befragt immer einen Experten.

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