Markeneintragung

Ihr habt euer eigenes Unternehmen gegründet und wollt jetzt so richtig durchstarten? Eure Corporate Identity steht und ihr habt im Zuge des Corporate Designs eure eigene Marke entwickelt, die eure Waren und Dienstleistungen widerspiegelt? Dann ist es für euch an der Zeit, dass ihr euch diese sichert, indem ihr sie eintragen lasst.

Ihr könnt euch vorstellen, dass es eine Masse von Marken gibt, die irgendjemand sich irgendwann einmal überlegt hat. Dabei kann es oft zu Überschneidungen im Corporate Design fürs Auge und Ohr kommen. Namen sind identisch, Logos ähneln einander und Slogans unterscheiden sich kaum… Doch aufgepasst: Alle Zeichen, die der Unterscheidung zwischen eurer Marke und anderen dienen, sind im Prinzip schutzfähig. Das heißt, dass ihr durch die Eintragung eurer angemeldeten Marke in das Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) Gebrauch vom Markenschutz machen und sie für euch allein beanspruchen könnt.

Warum ist eine Markeneintragung wichtig?

Ihr fragt euch sicher, ob es wichtig ist, dass ihr eure Marke eintragen lasst. Wir können diese Frage nur bejahen. Und für diese Antwort unsererseits gibt es drei gute Gründe:

 

  1. Im Rahmen der Markeneintragung könnt ihr für euch selbst vorher und nachher noch einmal die Einzigartigkeit der Marke prüfen. Das erweitert zum einen euren Wissenshorizont bzgl. eurer Marke ähnelnden Marken, zum anderen greift ihr der Kontrolle durch das DPMA vorweg. Denn dieses wird im Zuge der Anmeldung auf jeden Fall die absoluten Schutzhindernisse identifizieren.
  2. Durch die Eintragung eurer Marke geht ihr sicher, dass ihr mit eurem Namen und eurer Marke niemals in den Verdacht eines Missbrauchs anderer Marken geraten könnt, weil diese sozusagen vom DPMA „anerkannt“ ist.
  3. Dadurch erwerbt ihr als Inhaber eurer Marke das alleinige Recht, die Marke für eure geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Ihr allein könnt über sie verfügen, weil ihr im Besitz dieser seid. So könnt ihr sie auch jederzeit verkaufen und veräußern sowie unbegrenzt verlängern.

 

Zusätzlich habt ihr auch die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht, also eine Markenlizenz, an eurer Marke einräumen. Doch eine ausführliche Erklärung hierzu würde an dieser Stelle den Rahmen dieses Blogbeitrags sprengen.

Wie geht ihr vor?

Bevor ihr eure Marke eintragen lassen könnt, bedarf es einigen Schritten, bei denen ihr selbst aktiv werden müsst. Eine saubere Vorarbeit ist hier gefragt. Wichtiger Hinweis an der Stelle: Im weiteren Verlauf dieses Blogartikels behandeln wir lediglich den Prozess der nationalen Markeneintragung, international gelten noch einmal ganz andere Richtlinien.

 

Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche)

 

Sowohl vor der Anmeldung eurer Marke als auch nach der Eintragung eurer Marke solltet ihr sorgfältig recherchieren. Es gilt herauszufinden, ob eure Marke keine Rechte verletzt, sodass ein Dritter bestenfalls keinen Widerspruch gegen eure Marke erheben und sie damit auch nicht löschen lassen kann, bzw. ihr keine anderweitigen rechtlichen Probleme mit ihr bekommt. Hierzu macht es Sinn, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durchzuführen, also eure Marke herauszustellen und mit anderen zu vergleichen. Zudem ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen auch Neueintragungen von anderen Marken zu identifizieren und nach möglichen Überschneidungen mit eurer Ausschau zu halten, um eure Marke im zutreffenden Fall verteidigen zu können. Die Überwachung übernimmt das DPMA nämlich nicht. Wichtig: Auch Bildbestandteile und nur Bildmarken können recherchiert werden. Als geeignete Datenbanken werden die des DPMA selbst, das DPMAregister, sowie die Datenbanken von EUIPO und WIPO empfohlen.

 

Klassifikation

 

Im nächsten Schritt geht es darum, dass ihr euch bei eurer Marke Gedanken darum macht, welche Waren bzw. Dienstleistungen eurer Unternehmen anbietet, und diese kategorisiert und konkret benennt. Denn jede Marke wird für bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen eingetragen. Danach richtet sich ihr Schutzumfang. Sie orientieren sich an der sogenannten „Klassifikation von Nizza“ und werden nochmal in 45 Klassen unterteilt (1-34 für Waren, 35-45 für Dienstleistungen). Wenn Marken Bildbestandteile besitzen oder nur aus bildlichen Darstellungen bestehen, werden sie in der „Wiener Klassifikation“ kategorisiert. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gilt hier als Maßstab und dient der Kennzeichnung eurer Gegenstände und Leistungen. 

 

Anmeldung beim DPMA

 

Ist die Vorarbeit geleistet, kommt es nun zum finalen Schritt im ganzen Bearbeitungsprozess: die Anmeldung eurer Marke beim DPMA. Hier könnt ihr einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen, sodass eure Anmeldung vorrangig behandelt wird. Dieser kostet euch allerdings 200 Euro. Ansonsten meldet ihr auf ganz normalem Weg, online, elektronisch oder in Papierform, eure Marke an. Neben der Erstellung des Waren- und Dienstleitungsverzeichnisses solltet ihr vollständige Angaben zum Anmelder, also euch, machen und eine Markendarstellung der Markenform einreichen. Für eine zügige Bearbeitung empfiehlt es sich, die anfallenden Gebühren dem Amt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung schnellstmöglich zukommen zu lassen sowie formale Hinweise zu beachten und umzusetzen. Bei einer deutschlandweit geltenden Marke für bis zu drei Klassen betragen die Kosten 300 Euro bzw. 290 Euro bei einer elektronischen Anmeldung.

 

Prüfung

 

Die Markenstellen prüfen vorerst, ob die von euch benötigten Informationen und Dokumente vorliegen. Habt ihr die anfallenden Gebühren bezahlt, wird die Anmeldung weiterbearbeitet. Hier wird dann kontrolliert, ob ein Schutzhindernis bei der jeweiligen Marke vorliegt. Im besten Fall besteht keins und eure Marke ist sozusagen abgesegnet.

 

Eintragung 

 

Ist mit eurer Marke alles rechtens, wird die Marke vom DPMA bereits nach wenigen Tagen, spätestens aber nach sechs Monaten in das Register eingetragen und ist im elektronischen Markenblatt vorzufinden. Als Inhaber bekommt ihr bezüglich der Eintragung eine Urkunde.

 

Schutzdauer und Verlängerung

 

Ab dem 14. Januar dieses Jahres gilt für eingetragene Marken eine Schutzdauer von zehn Jahren. Diese erstreckt sich vom Tag nach der Anmeldung bis hin zum Tag, der durch seine Zahl dem Anmeldungstag entspricht (z.B. Anmeldung vom 17.09.2019 – Schutzende am 17.09.2029). Für alle Marken, die vor diesem Datum eingetragen worden sind, endet die Schutzdauer an dem letzten Tag des Monats, in dem zehn Jahre zuvor die Marke eingetragen worden ist.

Der Markenschutz ist immer wieder um weitere zehn Jahre verlängerbar. Hierfür genügt allein die Einzahlung der Verlängerungsgebühr spätestens sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer.

 

Neben der neuen Schutzdauerberechnung hat sich Anfang dieses Jahres noch einiges mehr im Markenrecht getan. Das sogenannte „novellierte Markengesetz“ erlaubt nun auch die Eintragung von modernen Markenformen wie Klangmarken, Hologrammen und Multimediamarken. Zudem können in Deutschland Prüfzeichen neutraler Zertifizierungsunternehmen oder Gütesiegel als Gewährleistungsmarke Schutz bekommen.

 

Auch wenn der Prozess rund um die nationale Markeneintragung auf den ersten Blick für euch sehr kompliziert zu sein scheint, kann man sich relativ schnell und einfach in die Materie einarbeiten. Auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes findet ihr alle Informationen rund um die Markeneintragung: https://www.dpma.de/marken/index.html und hilfreiche Tipps, was ihr dabei alles beachten müsst. Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Umsetzung und Sicherung eurer eigenen Marke!

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